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Nun hat auch Costa Kreuzfahrten auf ein BGH-Urteil vom Mai vergangenen Jahres reagiert und das verpflichtende Service-Entgelt in eine freiwillige Trinkgeldempfehlung umgewandelt. Somit können Kunden aus Deutschland diesen Posten auf ihrem Bordkonto künftig ohne Angabe von Gründen streichen oder reduzieren lassen. Die Trinkgeldempfehlung gilt für alle Kreuzfahrten aus dem im Mai erscheinenden, bis 2018 gültigen Katalog. Wie hoch sie ausfallen wird, steht noch nicht fest. Derzeit beträgt das Service-Entgelt zehn Euro pro Passagier und Nacht.

Der Bundesgerichtshof hatte im Sommer 2015 in letzter Instanz entschieden, dass ein Service-Entgelt fester Bestandteil des beworbenen Reisepreises sein muss und nicht gesondert ausgewiesen werden darf. Anlass für den Rechtsstreit war eine Klage von Verbraucherschützern gegen MSC Kreuzfahrten. Das Unternehmen hatte daraufhin bereits im Frühjahr 2014 eine entsprechende Änderung vorgenommen.

Quelle: www.touristik-aktuell.de

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