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Cook-Pleite: Was Urlauber jetzt wissen müssen

Die Insolvenz von Thomas Cook und seinen Veranstaltermarken wirbelt den Urlaubsreisemarkt gehörig durcheinander. Auch für Urlauber, die nicht mit Neckermann & Co. verreisen, hat die größte Veranstalterpleite in der Geschichte der Reisebranche Auswirkungen.

Kurz zu den Fakten: Am 23. September 2019 hat der britische Mutterkonzern Thomas Cook Insolvenz angemeldet, zwei Tage darauf, am 25. September, folgten die deutschen Tochtergesellschaften. Dazu zählen die Thomas Cook Touristik GmbH und Bucher Reisen & Öger Torus GmbH mit den Veranstaltermarken Thomas Cook Signature und Signature Finest Collection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin. Die zum Konzern gehörende Ferienfluggesellschaft Condor hat sich vorerst mit einem Überbrückungskredit retten können und fliegt weiter.

Am Freitag 27.September meldete auch Tour Vital Insolvenz an. Der erst seit einem Jahr von Thomas Cook losgelöste Veranstalter wurde ebenso in den Strudel der Ereignisse hineingezogen.

Mit der Insolvenzanmeldung wurde der reguläre Geschäftsbetrieb per sofort eingestellt. Das heißt, Reisen der o.g. Veranstalter sind derzeit nicht mehr buchbar. Zwischenzeitlich sind die amtlich bestellten vorläufigen Insolvenzverwalter im Einsatz. Alle Reisen bis zum Abreisedatum 31. Oktober 2019, bei Tour Vital bis zum 31. Dezember, wurden abgesagt. Damit werden viele Urlauber ausgerechnet zu den Herbstferien buchstäblich sitzengelassen.

Erstattungsansprüche betroffener Urlauber

Urlauber, die eine Pauschalreise über die oben genannten Gesellschaften mit Abreise bis zum 31. Oktober gebucht haben und nun nicht, wie geplant, verreisen können, haben immerhin einen Erstattungsanspruch. Bei Pauschalreisen ist der Reisepreis nämlich über die Insolvenzversicherung des Reiseveranstalters abgesichert. Dies belegt der sogenannte Sicherungsschein, der mit jeder Pauschalreisebuchung ausgegeben wird. Im Fall der Veranstalter von Thomas Cook in Deutschland leistet die Zurich Versicherung. Mit der Abwicklung hat sie die Kaera AG beauftragt (Telefon 06172 / 997 611 23).

Im Falle der Tour Vital ist der Abwickler:

Travelsafe Assisstance GmbH & Co. KG

E-Mail tsa@travelsafe.de oder info@travelsafe.de Telefon +49 (0)851 52152.

Für Kunden die über Thomas Cook in Österreich gebucht sind, gelten folgende Kontaktdaten:

24/7 Helpline +43 1 525 03 6853

https://www.allianz-assistance.at/thomas-cook-neckermann-insolvenz

Fällt die Reise also aus, bekommen Pauschalurlauber ihr Geld zurück. Einen Erstattungsanspruch haben auch die Urlauber, die vergangene Woche von einzelnen Hotels zu einer doppelten Zahlung vor Ort genötigt wurden. Sie können ihre Ansprüche über ein Formular auf der Webseite der Kaera AG geltend machen. Das Team von Bonus Reisen steht betroffenen Urlaubern für Rückfragen oder Hilfestellung jederzeit gerne zur Seite!

Die Insolvenzversicherung übernimmt zudem die Hotel- und Rückreisekosten der etwa 140.000 Reisenden, sich zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags im Urlaub befanden oder noch im Urlaub sind. Die Rückholung genießt laut EU-Pauschalreiserichtlinie Priorität. Wenn der Urlaub aufgrund der Rückholung früher als geplant zu Ende geht, besteht ein Anspruch auf anteilige Erstattung nicht erbrachter Leistungen. Insgesamt steht über die Zurich Versicherung eine Summe von 110 Millionen Euro für Erstattungsansprüche bereit. Kritiker befürchten allerdings, dass dieser Höchstbetrag nicht ausreichen wird, um allen Pauschalreisekunden ihre Kosten vollständig zu erstatten. Sollten sie Recht behalten, würden sich die einzelnen Erstattungsansprüche verringern.

Wichtig zu wissen: Die Insolvenzabsicherung springt nur für Pauschalurlauber ein. Kunden, die nur das Hotel oder nur den Flug gebucht haben, können ihre Kosten zwar beim Insolvenzverwalter anmelden, werden aber vermutlich leer ausgehen oder bestenfalls einen Bruchteil ihrer Kosten zurückerhalten. Auch die Hotels und Dienstleister in den Urlaubsgebieten, ebenso wie Fluggesellschaften, Reisebüros und viele andere mehr werden ihre Ausfälle über die Insolvenzmasse anmelden müssen. Griechenland und Spanien beispielsweise rechnen bereits mit mehreren Hundert Millionen Euro Verlusten in ihren Zielgebieten. Die Cook-Pleite hinterlässt zahlreiche Verlierer.

 

Wie geht es jetzt weiter?

Kunden, die eine Urlaubsreise mit Abreise ab dem 1. November 2019 mit einem der Cook-Veranstalter gebucht haben, müssen sich leider in Geduld fassen. Bis die Insolvenzverwalter eine Entscheidung getroffen haben, bleiben diese Reiseverträge gültig und können derzeit weder geändert noch storniert werden. Nicht ratsam wäre es, sicherheitshalber gleich neu zu buchen. Denn wenn die Reisen von Thomas Cook-Veranstaltern durchgeführt aber nicht angetreten werden, bleibt der Urlauber auf hohen Stornokosten sitzen. Aktuelle Informationen zum laufenden Insolvenzverfahren veröffentlicht Thomas Cook auf seiner Webseite www.thomascook.de. Mit betroffenen Kunden steht Bonus Reisen in direktem Kontakt.

 

Der besondere Tipp!

Es gibt bereits Veranstalter, die ein Sonderrücktrittsrecht für Neubuchungen gewähren, wenn man eine Reise über einen Thomas Cook Veranstalter gebucht hat, die nach dem 01. November beginnen. Sollte die Reise von Thomas Cook durchgeführt werden, kann man bei diesen Veranstaltern bis zu 3 Tage vorher kostenlos stornieren. Fragen Sie unsere Kollegen bei BONUS Reisen!

 

Ob es den Insolvenzverwaltern gelingen wird, die deutschen Veranstalter von Thomas Cook zu sanieren, ist offen.

Und wie auch immer das Drama ausgeht: Viele Hunderttausend Urlauber verreisen mit den Veranstaltern Neckermann Reisen, Thomas Cook Signature, Bucher Reisen und Öger Tours in die Ferien. Mit ihrem Ausfall fehlen Kapazitäten im Markt – eine Verknappung des Angebots bei voraussichtlich gleichbleibender Nachfrage. Wer über die kommenden Wintermonate verreisen möchte, sollte deshalb mit seiner Buchung nicht mehr lange warten. Das Team von Bonus Reisen hält attraktive Alternativen für Sie bereit!

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